Arbeitsschutz
Sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen nach
DGUV Vorschrift 2
Dies beinhaltet folgende Dienstleistungen:
- Sicherheitstechnische Betreuung nach §§ 5 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG)
- Beratung in allen Fragen rund um den Arbeits- und Brandschutz
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisen von Führungskräften und Mitarbeitern
- Beratung bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausstattung (PSA)
- Planung, Organisation und Durchführung von Betriebsstättenbegehungen
- Aufbau einer geeigneten betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Teilnahme und Mitwirken an den Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Brandschutz
- Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei Ermittlung von Brand-und Explositionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, bei Neu-,Um-und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrolle der Flucht-,Rettungs-, Feuerwehr- und Alarmpläne auf Aktualität
- Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
- Durchführung von Unterweisungen der Mitarbeiter
- Aus-und Fortbildung von Brandschutzhelfern gemäß ASR A2.2
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
09/2021 ( DEKRA Akademie GmbH )
- Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003
04/2016 (Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB))
-
Ausbildung zum Multiplikator für Gefährdungsbeurteilungen mit der Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung sowie in Betrieben
und Einrichtungen der Länder und Kommunen, Version 4.0
04/2012 (M plus Akademie)
-
Ausbildungslehrgang zur Vermittlung der für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde (Ausbildungsstufe III) mit den Rahmenthemen:
- Schutz vor Absturz aus der Höhe/in die Tiefe Organisation der Instandhaltung/Störungsbeseitigung Verkettete und Flexible
Systeme Komplexe Verkehrssituationen Brand- und Explosionsschutz
- gemäß DGUV V2 des UVT Berufsgenossenschaften Holz und Metal und Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft der BG ETEM.
10/2011 bis 03/2012 (TÜV Rheinland)
-
Grundausbildung und vertiefende Ausbildung (Ausbildungsstufen I und II) zur Vermittlung von Kenntnissen für die Erfüllung von
Aufgaben nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)