Dienstleistungen

 

Arbeitsschutz

 

Sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen nach

DGUV Vorschrift 2

Dies beinhaltet folgende Dienstleistungen:

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach §§ 5 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Beratung in allen Fragen rund um den Arbeits- und Brandschutz
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unterweisen von Führungskräften und Mitarbeitern
  • Beratung bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausstattung (PSA)
  • Planung, Organisation und Durchführung von Betriebsstättenbegehungen
  • Aufbau einer geeigneten betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Teilnahme und Mitwirken an den Arbeitsschutzausschusssitzungen 
  • Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Brandschutz 

  • Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung 
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei Ermittlung von Brand-und Explositionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, bei Neu-,Um-und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrolle der Flucht-,Rettungs-, Feuerwehr- und Alarmpläne auf Aktualität
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Durchführung von Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Aus-und Fortbildung von Brandschutzhelfern gemäß ASR A2.2
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

 

Qualifikationen

 

 09/2021 ( DEKRA Akademie GmbH )

  • Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003

 

 04/2016 (Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB))

  • Ausbildung zum Multiplikator für Gefährdungsbeurteilungen mit der Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung sowie in Betrieben und Einrichtungen der Länder und Kommunen, Version 4.0 

 04/2012 (M plus Akademie)

  • Ausbildungslehrgang zur Vermittlung der für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde (Ausbildungsstufe III) mit den Rahmenthemen:
  • Schutz vor Absturz aus der Höhe/in die Tiefe Organisation der Instandhaltung/Störungsbeseitigung Verkettete und Flexible Systeme Komplexe Verkehrssituationen Brand- und Explosionsschutz 
  • gemäß DGUV V2 des UVT Berufsgenossenschaften Holz und Metal und Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft der BG ETEM.

 10/2011 bis 03/2012 (TÜV Rheinland) 

  • Grundausbildung und vertiefende Ausbildung (Ausbildungsstufen I und II) zur Vermittlung von Kenntnissen für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)