Dienstleistungen

 

Arbeitsschutz

 

Sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen nach

DGUV Vorschrift 2

Dies beinhaltet folgende Dienstleistungen:

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach §§ 5 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Beratung in allen Fragen rund um den Arbeits- und Brandschutz
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unterweisen von Führungskräften und Mitarbeitern
  • Beratung bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausstattung (PSA)
  • Planung, Organisation und Durchführung von Betriebsstättenbegehungen
  • Aufbau einer geeigneten betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Teilnahme und Mitwirken an den Arbeitsschutzausschusssitzungen 
  • Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Brandschutz 

  • Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung 
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei Ermittlung von Brand-und Explositionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, bei Neu-,Um-und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrolle der Flucht-,Rettungs-, Feuerwehr- und Alarmpläne auf Aktualität
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Durchführung von Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Aus-und Fortbildung von Brandschutzhelfern gemäß ASR A2.2
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

 

Qualifikationen

 

 09/2021 ( DEKRA Akademie GmbH )

  • Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003

 

 04/2016 (Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB))

  • Ausbildung zum Multiplikator für Gefährdungsbeurteilungen mit der Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung sowie in Betrieben und Einrichtungen der Länder und Kommunen, Version 4.0 

 04/2012 (M plus Akademie)

  • Ausbildungslehrgang zur Vermittlung der für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde (Ausbildungsstufe III) mit den Rahmenthemen:
  • Schutz vor Absturz aus der Höhe/in die Tiefe Organisation der Instandhaltung/Störungsbeseitigung Verkettete und Flexible Systeme Komplexe Verkehrssituationen Brand- und Explosionsschutz 
  • gemäß DGUV V2 des UVT Berufsgenossenschaften Holz und Metal und Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft der BG ETEM.

 10/2011 bis 03/2012 (TÜV Rheinland) 

  • Grundausbildung und vertiefende Ausbildung (Ausbildungsstufen I und II) zur Vermittlung von Kenntnissen für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)  

Fortbildungen

Regelmäßige Fortbildungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen eingehalten